Wissenschaftliches Bildarchiv für Architektur - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines

1.

Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das Archiv. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3.

Eine Ablehnung meiner Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.

4.

Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung meinerseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

5.

Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt das Archiv schriftlich sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist das Archiv von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

6.

Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Archivs/Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.

7.

Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

 


B. Honorare

1.

Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.

Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die mir anzugeben ist. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen des Archivs berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist das Archiv berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

3.

Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4.

Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat das Bildarchiv über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

5.

Exklusivrechte oder Sperrfristen sind ausgeschlossen.

6.

Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist das Archiv berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

7.

Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

 


C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.

Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte (z.B. Rechte bildender Künstler bei einer Verwertungsgesellschaft) sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, Institutionen, Firmen, usw. obliegt allein dem Verwender.
Die Fotos werden vom Archiv nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

2.

Eine Haftung für die Richtigkeit meiner Bildbeschreibungen ist ausgeschlossen.

3.

Eine Haftung für eventuell durch von mir übersandte Daten und/oder Datenträger entstandene Schäden ist ausgeschlossen.

4.

Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5.

Die Archivierung des übersandten Bildmaterials durch den Besteller ist ausdrücklich gestattet. Die erneute Verwendung des Bildmaterials erfordert jedoch eine erneute Gewährung von Nutzungsrechten. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet.

6.

Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehme ich keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

7.

Ich behalten mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme des Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

 


D. Urheberrecht / Belegexemplar

1.

Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Archiv- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat das Archiv von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.

Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3.

Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4.

Von jeder Veröffentlichung im Druck sind mir gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

 


E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadenersatz

1.

Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials sowie unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.

2.

Unterbleibt der Urheber- und/oder Archivvermerk, so haben ich Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

 


F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1.

Meine Rechnungen sind stets netto innerhalb 14 Tagen zahlbar.

2.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

3.

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4.

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.